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   VGH Bayern, 06.11.2013 - 10 CE 13.2191   

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VGH Bayern, 06.11.2013 - 10 CE 13.2191 (https://dejure.org/2013,34030)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06.11.2013 - 10 CE 13.2191 (https://dejure.org/2013,34030)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06. November 2013 - 10 CE 13.2191 (https://dejure.org/2013,34030)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus VGH Bayern, 06.11.2013 - 10 CE 13.2191
    Er verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfG a.a.O. Rn. 39; U.v. 8.7.1997 - 1 BvR 1621/94 - juris Rn. 43; BayVGH, B.v. 29.2.2012 - 10 ZB 11.1629 - juris Rn. 2).

    Es müssen deshalb im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfG, B.v. 19.5.1992 - 1 BvR 996/91 - juris Rn. 39; U.v. 8.7.1997 - 1 BvR 1621/94 - juris Rn. 44; BayVGH a.a.O.).

    Art. 103 Abs. 1 GG gewährleistet keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Vortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts ganz oder teilweise unberücksichtigt lassen (vgl. BVerfG, U.v. 8.7.1997 - 1 BvR 1621/94 - juris Rn. 43).

  • BVerfG, 25.11.2008 - 1 BvR 848/07

    Entscheidung über Gegenvorstellung setzt keine neue Frist zur Einlegung einer

    Auszug aus VGH Bayern, 06.11.2013 - 10 CE 13.2191
    Dabei kann offenbleiben, ob die Fortführung des Verfahrens in Bezug auf die Verletzung anderer Verfahrensgarantien oder -anforderungen als des Rechts auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG, die nicht auf eine entsprechende Anwendung oder erweiternde Auslegung von § 152a Abs. 1 Satz 1 und § 152a Abs. 5 Satz 1 VwGO gestützt werden kann (vgl. BVerwG, B.v. 28.11.2008 - 7 BN 5.08 u.a. - juris Rn. 4; BayVGH, B.v. 3.12.2012 - 10 ZB 12.1857 - juris Rn. 11), stattdessen auf der Grundlage einer Gegenvorstellung in Betracht kommt (vgl. zum Streitstand BVerfG, B.v. 25.11.2009 - 1 BvR 848/07 - juris Rn. 36 f.; verneinend BVerwG, B.v. 3.5.11 - 6 KSt 1/11 u.a. - juris Rn. 3), wie sie die Antragstellerin hilfsweise erhoben hat.
  • BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 41.12

    Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung;

    Auszug aus VGH Bayern, 06.11.2013 - 10 CE 13.2191
    Entgegen der Ansicht der Antragstellerin ist auch nicht ersichtlich, dass der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 30. September 2013 das unionsrechtliche Äquivalenzprinzip, den unionsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, das unionsrechtliche Effektivitätsgebot (vgl. dazu BVerwG, U.v. 16.5.2013 - 8 C 41.12 - juris Rn. 38 ff.; U.v. 20.6.2013 - 8 C 39.12) oder die Verfahrensrechte der "europäische Grundrechtekonvention" verletzen würde.
  • BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 39.12

    Ausgestaltung, normative; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt;

    Auszug aus VGH Bayern, 06.11.2013 - 10 CE 13.2191
    Entgegen der Ansicht der Antragstellerin ist auch nicht ersichtlich, dass der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 30. September 2013 das unionsrechtliche Äquivalenzprinzip, den unionsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, das unionsrechtliche Effektivitätsgebot (vgl. dazu BVerwG, U.v. 16.5.2013 - 8 C 41.12 - juris Rn. 38 ff.; U.v. 20.6.2013 - 8 C 39.12) oder die Verfahrensrechte der "europäische Grundrechtekonvention" verletzen würde.
  • BVerwG, 28.11.2008 - 7 BN 5.08

    Anhörungsrüge; rechtliches Gehör; Nichtzulassungsbeschwerde; Verfahrensrüge.

    Auszug aus VGH Bayern, 06.11.2013 - 10 CE 13.2191
    Dabei kann offenbleiben, ob die Fortführung des Verfahrens in Bezug auf die Verletzung anderer Verfahrensgarantien oder -anforderungen als des Rechts auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG, die nicht auf eine entsprechende Anwendung oder erweiternde Auslegung von § 152a Abs. 1 Satz 1 und § 152a Abs. 5 Satz 1 VwGO gestützt werden kann (vgl. BVerwG, B.v. 28.11.2008 - 7 BN 5.08 u.a. - juris Rn. 4; BayVGH, B.v. 3.12.2012 - 10 ZB 12.1857 - juris Rn. 11), stattdessen auf der Grundlage einer Gegenvorstellung in Betracht kommt (vgl. zum Streitstand BVerfG, B.v. 25.11.2009 - 1 BvR 848/07 - juris Rn. 36 f.; verneinend BVerwG, B.v. 3.5.11 - 6 KSt 1/11 u.a. - juris Rn. 3), wie sie die Antragstellerin hilfsweise erhoben hat.
  • VGH Bayern, 03.12.2012 - 10 ZB 12.1857

    Anhörungsrüge; Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör; Vorbringen der

    Auszug aus VGH Bayern, 06.11.2013 - 10 CE 13.2191
    Dabei kann offenbleiben, ob die Fortführung des Verfahrens in Bezug auf die Verletzung anderer Verfahrensgarantien oder -anforderungen als des Rechts auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG, die nicht auf eine entsprechende Anwendung oder erweiternde Auslegung von § 152a Abs. 1 Satz 1 und § 152a Abs. 5 Satz 1 VwGO gestützt werden kann (vgl. BVerwG, B.v. 28.11.2008 - 7 BN 5.08 u.a. - juris Rn. 4; BayVGH, B.v. 3.12.2012 - 10 ZB 12.1857 - juris Rn. 11), stattdessen auf der Grundlage einer Gegenvorstellung in Betracht kommt (vgl. zum Streitstand BVerfG, B.v. 25.11.2009 - 1 BvR 848/07 - juris Rn. 36 f.; verneinend BVerwG, B.v. 3.5.11 - 6 KSt 1/11 u.a. - juris Rn. 3), wie sie die Antragstellerin hilfsweise erhoben hat.
  • VGH Bayern, 29.02.2012 - 10 ZB 11.1629

    Anhörungsrüge; Inhalt des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs; bloße

    Auszug aus VGH Bayern, 06.11.2013 - 10 CE 13.2191
    Er verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfG a.a.O. Rn. 39; U.v. 8.7.1997 - 1 BvR 1621/94 - juris Rn. 43; BayVGH, B.v. 29.2.2012 - 10 ZB 11.1629 - juris Rn. 2).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.05.2015 - 1 L 89/15

    Verstoß gegen Recht auf den gesetzlichen Richter

    Sofern das Rügevorbringen zudem dahingehend verstanden werden soll, dass der Senat den Kläger durch seinen Beschluss vom 15. April 2015 in seinem Grundrecht aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verletzt habe, kann eine Verletzung des verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechts auf den gesetzlichen Richter mit der Anhörungsrüge nicht geltend gemacht werden (vgl. Bayer. VGH , B eschluss vom 6. November 2013 - 10 CE 13.2191 -, juris; Beschluss vom 3. Dezember 2012 - 10 ZB 12.1857 -, juris; BVerwG, Beschluss vom 28. November 2008 - 7 BN 5.08 u. a. -, juris; BGH, Beschluss vom 14. März 2013 - 2 StR 534/12 -, juris; BFH, Beschluss vom 11. März 2009 - VI S 2/09 -, juris) .
  • VGH Bayern, 18.11.2013 - 10 CE 13.2387

    Anhörungsrüge; Statthaftigkeit; Darlegungsanforderungen; Gegenvorstellung;

    Die Antragstellerin erhebt gegen die Beschlüsse des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 30. September 2013 (10 CE 13.1371) und 6. November 2013 (10 CE 13.2191), mit denen der Verwaltungsgerichtshof ihren Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 Abs. 1 VwGO gegenüber dem Antragsgegner abgelehnt (10 CE 13.1371) und die dagegen gerichtete Anhörungsrüge einschließlich der hilfsweise erhobenen Gegenvorstellung zurückgewiesen hat (10 CE 13.2191), sowohl eine Anhörungsrüge als auch eine Gegenvorstellung.
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